Ab Januar 2009 Energieausweispflicht für Wohngebäude ab Baujahr 1966
Mit der Einführung der neuen Energie Einspar Verordnung (EnEV) 2007 wurden auch die Weichen für den Energieausweis gestellt.
Seit dem 01.07.2008 gilt die Energieausweispflicht für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden.
Ab dem 01.01.2009 gilt die Energieausweispflicht für Wohngebäude, die ab 1966 fertig gestellt wurden.
Ab dem 01.07.2009 gilt die Energieausweispflicht auch für Nicht-Wohngebäude.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Bei Wohngebäuden, die weniger als 5 Wohneinheiten haben und deren Dämmniveau unter den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 liegt, ist der Energieausweis auf Grundlage des rechnerischen Bedarfs (Bedarfausweis) Pflicht.
Bei allen anderen Gebäuden, auch Nicht-Wohngebäuden besteht die Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfsausweis und dem Energieausweis auf Grundlage der Verbrauchsmengen der letzten drei aufeinander folgenden Abrechnungsjahre.
Unter Energiebedarf versteht man die zum Heizen und
für Warmwasser auf der Grundlage von Berechnungen benötigte Energie des
Gebäudes, bei Nichtwohngebäuden auch die Energie für Klimatisierung und
Beleuchtung. Der Energieverbrauch aus der Benutzung des Gebäudes wird über
standardisierte Randbedingungen, die in technischen Regeln festgelegt sind, in
die Rechnung mit einbezogen. Um den Energiebedarf zu errechnen, wird die
energetische Qualität vor allem der Außenwände und des Daches sowie der
technischen Anlagen wie Heizkessel und der Anlagen für die Erwärmung des
Wassers berücksichtigt. Die im Energieausweis angegebenen Werte beziehen sich
auf das ganze Gebäude. Für einzelne Wohnungen lässt die Angabe keine genauen Rückschlüsse
zu. Viel wichtiger ist, dass der Energiebedarfswert – gerade weil er frei von
individuellen und subjektiven Verhältnissen errechnet wird – keinerlei
Rückschlüsse auf den konkreten Energieverbrauch eines einzelnen Haushalts
erlaubt, auch nicht auf die Energiekosten.
Unter dem Energieverbrauchskennwert versteht man einen Wert, der aus dem
tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt wird. Der
ermittelte Verbrauch wird zusätzlich witterungsbereinigt. Mit Hilfe der
Gradtagzahl vom Deutschen Wetterdienst wird der ermittelte Verbrauch durch die
in diesem Zeitraum ermittelte Gradtagzahl dividiert. Wohnungsleerstände im
Gebäude werden, wenn sie das übliche Maß nicht übersteigen, rechnerisch
ebenfalls bereinigt.
Ob der Bedarfs- oder der Verbrauchspass die tatsächliche energetische
Qualität eines Hauses besser wiedergibt oder beide gleich gut geeignet sind,
wurde vom Institut für Energie- und Umweltforschung in Heidelberg (ifeu) im
Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen untersucht. Das Resultat
war eindeutig: Von einem realen Verbrauch, auch mit Witterungs- und
Leerstandsbereinigung kann nicht auf die energetische Qualität geschlossen
werden. Das individuelle Nutzerverhalten beeinflusst in zu starkem Maße die zu
Grunde liegenden Verbrauchswerte.
Das Ziel der EU-Gebäuderichtlinie, Auskunft zu erhalten über den absehbaren Energieverbrauch eines Gebäudes oder einer Wohnung, wird mit der bereinigten Aufstellung des Energieverbrauchs nicht erreicht.

